Abwassergebühren: GLP nur teilweise mit dem Stadtrat einverstanden

Abwassergebühren: GLP nur teilweise mit dem Stadtrat einverstanden

Der Stadtrat hat auf die Interpellation, die auf Initiative der GLP und unterstützt von den Grünen, Mitte, EVP und SP eingereicht wurde, ausführlich geantwortet. Die GLP nimmt das wohlwollend zur Kenntnis. Aber bei der Finanzierung von Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekten wie auch der Regenwassergebühr ist die GLP nicht mit dem Stadtrat einverstanden.  Für die GLP steht eine Grundsatzfrage im Zentrum: Welche Aufgaben sollen tatsächlich über Abwassergebühren finanziert werden?

 

Für die GLP ist das Verursacherprinzip entscheidend: Wer Abwasser verursacht oder die entsprechende Infrastruktur beansprucht, soll deren Kosten tragen. Betrieb, Unterhalt und Erneuerung von Kanalisation und Abwasserreinigung gehören eindeutig in die Abwasserrechnung.

 

Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekte ohne direkten Bezug zur Siedlungsentwässerung hingegen dienen der Allgemeinheit und sollten über die allgemeine Rechnung finanziert werden findet – im Gegensatz zum Stadtrat – die GLP.

 

Das sei auch eine Frage der Gerechtigkeit, erklärt GLP-Einwohnerrat Anders Sjöberg. Steuern berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die heutige Abwassergebühr dagegen den Frischwasserverbrauch. Allgemeine öffentliche Aufgaben sollten nicht davon abhängen, wie viel Wasser ein Haushalt oder Betrieb verbraucht.

 

Gebührenmodell überprüfen

Die GLP begrüsst, dass der Stadtrat das Gebührenmodell überprüfen will. Eine Kombination verschiedener Gebührenmodelle kann sinnvoll sein. Eine Regenwassergebühr wäre in Zofingen jedoch aufwendig und ungerecht, da aufgrund der Topografie (Hänge) oder Lage (z.B. Altstadt) viele Parzelleneigentümer gar keine baulichen Massnahmen für eine zusätzliche Versickerung von Regenwasser machen können. Die GLP lehnt sie deshalb ab.

 

Für die Revision des Gewässerreglements setzt sich die GLP für drei Ziele ein:

  1. Die Siedlungsentwässerung soll verursachergerecht über die Spezialfinanzierung Abwasser finanziert werden.
  2. Allgemeine Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen sollen über Steuermittel finanziert werden.
  3. Die Revision soll nicht zu einer zusätzlichen Gesamtbelastung durch neue Gebühren führen.

Die Revision 2027 bietet die Chance, diese Grundsatzfragen zu klären. Entscheidend ist, welche Kosten tatsächlich in die Abwasserrechnung gehören. Die GLP setzt sich für ein transparentes, verursachergerechtes und langfristig stabiles Finanzierungssystem ein.

Arbeiten an den Werksleitungen in der Altstadt von Zofingen
Nicht nur beim Unterhalt der Abwasserleitungauch sondern auch bei deren Finanzierung besteht Handlungsbedarf